Berufung gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Köthen/Anhalt

 

 

OB-Wahl in Köthen - Rechtsstreit hat ein Ende

Quelle: 13.05.2016, 19:29 Uhr, http://www.mz-web.de/koethen/ob-wahl-in-koethen-rechtsstreit-hat-ein-ende-24056118

Endgültiges Urteil - Köthener OB-Wahl war rechtmäßig

Quelle: 12.05.2016, 14:56 Uhr, http://www.mz-web.de/koethen/endgueltiges-urteil-koethener-ob-wahl-war-rechtmaessig-24047580

 

Bürgermeisterwahl in Köthen - OVG Magdeburg könnte Entscheidung treffen

Quelle: 29.04.2016, 20:40 Uhr, http://www.mz-web.de/koethen/buergermeisterwahl-in-koethen-ovg-magdeburg-koennte-entscheidung-treffen-23980778

 

Köthen 2016: OB-Wahl ohne Ende!?

Quelle: 10.04.2016 (Video), https://www.youtube.com/watch?v=-tPkbTGATBM&feature=youtu.be&app=desktop

 

OB-Wahl in Köthen - In die nächste Instanz?

Von Helmut Dawal

16.03.16, 21:39 Uhr

Köthen. Der Rechtsstreit um die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Köthen im vergangenen Jahr geht möglicherweise in die nächste Runde. Hartmut Stahl aus Köthen, der vor dem Verwaltungsgericht in Halle erfolglos die Wahl angefochten hat, teilte gestern der Redaktion mit, dass er am Dienstag fristgerecht den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat.

Stahl hat quasi auf den letzten Drücker gehandelt, denn am 16. März endete die Einspruchsfrist. Die Angelegenheit könnte nun vor das Oberverwaltungsgericht gebracht werden. Stahls Schritt hat für den im März 2015 gewählten Oberbürgermeister Bernd Hauschild (SPD) zur Folge, dass er sein Amt weiterhin nicht antreten kann.

Faktisch waren es drei Themenkomplexe, die Stahl durch das Gericht geprüft haben wollte. Er monierte unter anderem, dass die Verwaltung dem SPD-Kandidaten - im Unterschied zu anderen Bewerbern um das OB-Amt - im Amtsblatt Gelegenheit zur Selbstdarstellung gegeben habe, dass der damals amtierende Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander das Neutralitätsgebot verletzt habe und dass eine Vielzahl von formellen Dingen rund um die Wahl fehlerbehaftet war.

Verwaltungsgericht hält OB-Wahl für unbedenklich

Das Verwaltungsgericht hatte bei der Verhandlung im Januar jedoch keine Fehler feststellen können, die die Wirksamkeit der OB-Wahl in Köthen in Frage gestellt hätten. So formulierte es Richter Christoph Helms.

Es sei im Verfahren auch nicht um die Befassung mit formellen Fehlern (etwa, was den Stadtratsbeschluss zur Gültigkeit der Wahl angeht) gegangen, sondern nur darum festzustellen, ob die Einwände ausreichen, die Wahl für ungültig zu erklären - und dafür haben sie nach Ansicht des Gerichts eben nicht gereicht.

Hartmut Stahl sieht das nicht so. „Einige Sachverhalte lassen durchaus eine andere Schlussfolgerung zu und bieten entsprechende Ansatzpunkte. Darüber hinaus hat das Verfahren einige Fragen unbeantwortet gelassen“, teilte er mit.

Aus dem Verfahren und dem Urteil hätten sich zudem Fragestellungen ergeben, zu denen er fachliche Stellungnahmen angefordert habe, die aber noch nicht alle vorliegen, so Stahl. „Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung lasse ich mir alle Optionen offen“, sagte er der MZ. Er habe jetzt noch einen Monat Zeit, seinen Antrag zu begründen.

Stahl nutzte seine öffentliche Mitteilung, die auch von der Bürgerinitiative Anhalt verbreitet wurde, um Kritik an der Stadtverwaltung zu üben, unter anderem zu den Arbeiten in der Fasanerie. „Die empfundenen großflächigen Verwüstungen in der Fasanerie dürften weder der Mehrheit des Bürgerwillens noch den Beschlüssen des Stadtrates entsprechen“, meint Stahl.

Zudem nahm er Anstoß an Leserbriefen in der MZ und Äußerungen in sozialen Medien von einigen „der Partei des Wahlbewerbers nahestehenden Personen“.

Sie ließen an demokratischem Anstand und gesellschaftlichen Umgangsformen zweifeln. Für ihn als Klageführer seien das „öffentliche Ehrverletzungen und persönliche Verunglimpfungen“.

Bürgermeister sieht sich durch Urteil gestärkt

Alexander Frolow, amtierender Oberbürgermeister, teilte auf MZ-Anfrage mit, dass er den Vorsitzenden des Stadtrates über die neue Situation unterrichten und dass sich die Stadt bei Gericht über den Eingang von Stahls Antrag vergewissern werde.

„Dann warten wir ab, bis der Schriftsatz bei uns eingegangen ist und werden alles prüfen“, sagte Frolow. Zum Thema Fasanerie, Leserbriefen und Meinungsäußerungen äußerte Frolow, dass das überhaupt nichts mit der eigentlichen Sache zu tun habe. „Das sind zwei Paar verschiedene Schuhe.“

„Ich gehe persönlich davon aus, dass der Antrag nur fristwahrend eingereicht wurde“, äußerte Bernd Hauschild, der gewählte Oberbürgermeister. Als Mitglied des Stadtrates werde er nun die Begründung zum Antrag abwarten und danach weitersehen.

Sollte es keine neuen Erkenntnisse mehr geben, werde er sich mit Stadtratsmitgliedern zusammensetzen und nach einem Weg suchen, „um das Spektakel zu beenden“.

Hauschild, der die Verhandlung beim Verwaltungsgericht mit verfolgt hat, ist von dem Urteil überzeugt. „Das Gericht hat alle Punkte behandelt und nachgefragt, so dass Herr Stahl seine Positionen ausführlich darlegen konnte. Noch mehr kann sich ein Gericht mit einer Klageschrift gar nicht beschäftigen.“

Bürger solidarisieren sich mit Stahl

Drei Bürger, darunter auch Hartmut Stahl, die im vergangenen Jahr Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der OB-Wahl erhoben hatten, bekamen kurz darauf Drohungen. Stahl sieht sich nun wieder bedroht. Als er am Montagabend seine Wohnungstür aufschließen wollte, passte der Schlüssel nicht ins Schloss.

Wie sich herausstellte, war in das Schloss Klebstoff hineingesprüht worden. Der Köthener erstattete bei der Polizei Anzeige. „Auch die Polizei hat das als einen gezielten Angriff gewertet. Es sind neun Wohnungen im Haus, ausgerechnet meine wurde aber ausgewählt.“

Die Bürgerinitiative Anhalt zeigt sich mit Stahl solidarisch. „Bürger aus allen Gesellschaftsschichten, Firmen- und Geschäftsinhaber (Mittelstand), Stadträte über alle Parteien hinweg werden Herrn Stahl unterstützen“, teilte Sprecher Thomas Gahler auf MZ-Anfrage mit.

Auch Geld soll nach MZ-Informationen gesammelt worden sein, um das weitere juristische Vorgehen zu finanzieren. Unklar ist, wie viel Geld zusammengekommen ist. „Über die Summe kann ich keine Auskunft geben“, äußerte Gahler. (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/ob-wahl-in-koethen--in-die-naechste-instanz--23739434

 

 

16.03.2016

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle (Saale) vom 13. Januar 2016 zur Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Köthen (Anhalt) wurde am gestrigen Tag (Dienstag) fristgerecht der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Mehrere Gründe führten nach reiflicher Überlegung zu dieser in einem freien und unabhängigen Prozess der Meinungs- und Willensbildung getroffenen Entscheidung.
 
Zum einen besteht unverändert der Eindruck, dass die Stadtverwaltung nicht bürgernah agiert. Der Eindruck, dass ein Hauch der Unfehlbarkeit das Rathaus umweht, besteht nach wie vor. Wer nach Protestaktionen und Unterschriftensammlung zum Erhalt der Fasanerie einen Umdenkungs- und Veränderungsprozess erwartet hat, sieht sich ge- und enttäuscht. Insbesondere bei dem in den letzten Monaten vorgenommenen Ab- und Ausholzen von Sträuchern und Bäumen in der Stadt Köthen scheint der Verwaltung jegliches Augenmaß und jede Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen zu sein. Die empfundenen großflächigen Verwüstungen in der Fasanerie dürften weder der Mehrheit des Bürgerwillens, noch den Beschlüssen des Stadtrates entsprechen. Es gilt, eine sich daraus erneut entwickelnde nachhaltige Protestbewegung zu fördern.

Zum anderen lassen mehrere Leserbriefe in der Mitteldeutschen Zeitung sowie Äußerungen in sozialen Medien von einigen der Partei des Wahlbewerbers nahestehenden Personen an jeglichen demokratischen Anstand und gesell-schaftlichen Umgangsformen zweifeln. Zur Erinnerung: Es handelt sich bei dem Wahleinspruch um ein rechtsstaatliches Verfahren, das explizit vom Gesetzgeber zur Aufklärung von kritisierten Wahlumständen vorgesehen ist. Falsche und vermeintlich wider besseres Wissen öffentlich aufgestellte Behauptungen, beispielsweise, dass der Bewerber von der eindeutigen Mehrheit der Wahlberechtigten (Anmerk.: tatsächlich nur 16,2 %) gewählt worden ist, werden als Versuch zur kollektiven Verblödung der Bürger gewertet und fallen der Gesellschaft irgendwann auf die Füße. Sie sind der Sache ebenso wenig dienlich, wie öffentliche Ehrverletzungen und persönliche Verunglimpfungen des Klageführers. – Und wenn sich jemand bereits als Trottel bezeichnen lassen muss, dann brauchen sich einige nicht darüber wundern, wenn sich dieser aus ihrer Sicht auch so verhält. Viele mögen es anders sehen und den weiteren Weg mit unterstützen.
 
Obwohl das Vorgenannte das Verfahren nur mittelbar betrifft, hatten diese Begleitumstände in der Gesamtbetrachtung zwar einen, jedoch nicht den maßgeblichen Einfluss bei der Entscheidung zur Beantragung der Zulassung der Berufung. In der Sache selbst hat das Gericht mit seinem Urteil erstmalig Klarheit darüber geschaffen, wie einige Sachverhalte, beispielsweise zur Einheit der Wahlgänge, zu sehen sind. Eine übereinstimmende Bewertung ist damit jedoch nicht zwangsläufig verbunden. Einige Sachverhalte lassen durchaus eine andere Schlussfolgerung zu und bieten entsprechende Ansatzpunkte. Darüber hinaus hat das Verfahren einige Fragen unbeantwortet gelassen.
 
Unabhängig davon wird dem Verfahren eine Bedeutung zugemessen, die es längst nicht mehr besitzen dürfte. Aus dem Urteil zu nehmende Sichtweisen und der zeitliche Fortgang haben zu neuen Entwicklungen geführt, die einer gesonderten und vom Verfahren losgelösten Interpretation und Beurteilung bedürfen. Zu den daraus abgeleiteten und weiteren Fragestellungen liegen zudem noch nicht alle angeforderten fachlichen Stellungnahmen vor. Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung bleiben daher lediglich alle Optionen offen.  
 
H. Stahl, Köthen

 

 

Urteil angefochten Geht Rechtsstreit um Köthener OB-Wahl in neue Runde?

Köthen. Der Rechtsstreit um die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Köthen im vergangenen Jahr geht möglicherweise in die nächste Runde. Hartmut Stahl aus Köthen, der vor dem Verwaltungsgericht in Halle erfolglos die Wahl angefochten hat, teilte am Mittwoch der Redaktion mit, dass er am Dienstag fristgerecht den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat. Damit könnte die Angelegenheit vor das Oberverwaltungsgericht gebracht werden. Stahls Schritt hat für den im März 2015 gewählten Oberbürgermeister Bernd Hauschild (SPD) zur Folge, dass er sein Amt weiterhin nicht antreten kann.

Das Verwaltungsgericht hat bei der Verhandlung im Januar keine Fehler feststellen können, die die Wirksamkeit der OB-Wahl in Köthen in Frage gestellt hätten. Hartmut Stahl sieht das nicht so. „Einige Sachverhalte lassen durchaus eine andere Schlussfolgerung zu und bieten entsprechende Ansatzpunkte. Darüber hinaus hat das Verfahren einige Fragen unbeantwortet gelassen“, teilte er mit. (mz/hda)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/urteil-angefochten-geht-rechtsstreit-um-koethener-ob-wahl-in-neue-runde--23736078

 

 

www.bürgerinitiative-anhalt.de