Einsprüche gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Köthen/Anhalt

 

 

OB-Wahl 2015 in Köthen - Urteil gegen Hartmut Stahl

Von Matthias Bartl

24.02.16, 12:42 Uhr

Köthen. Auch ohne Jurist zu sein kommt man nach dem Studium des schriftlichen Urteils nur zu einem Resultat: Hartmut Stahl hat verloren, der Stadtrat (und damit die Stadtverwaltung) hat gewonnen. In keinem der von Stahl gegen die Rechtmäßigkeit der Oberbürgermeisterwahl von 2015 vorgebrachten Klagepunkte geht das Verwaltungsgericht mit ihm mit. Durchgängig geben die Verwaltungsjuristen sowohl der Handlungsweise der Stadtverwaltung als auch der Beschlussfassung des Stadtrates ihr Plazet, auch wenn in einzelnen Teilen des Urteils deutlich wird, dass das Gericht beileibe nicht jede Rechtsauffassung des Stadtrates teilt und damit die Auffassung der Stadtverwaltung, denn diese hatte in diesem Fall die rechtliche Vertretung des Stadtrates übernommen. Die MZ hat einige Punkte aus dem Urteil genauer beleuchtet.

1. OB Zander sei der ihm gesetzlich zugewiesenen Pflicht als Wahlleiter nicht nachgekommen, der Stadtrat habe keine andere Person zum Wahlleiter bestellt.

Die verschiedenen Einwände des Klägers gegen die ordnungsgemäße Berufung von Wahlorganen greifen nach Ansicht des Gerichtes nicht durch. Ein Wahleinspruch ist nur dann begründet, „wenn die den begründeten Einwendungen zugrunde liegenden Tatbestände so schwerwiegend sind, dass bei einwandfreier Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen (...) wäre“. Selbst wenn hinsichtlich der Einsetzung des Wahlleiters und seines Stellvertreters Verfahrensverstöße zu bejahen wären, könnten diese auf das Ergebnis der Direktwahl bei vernünftiger Betrachtung keinen maßgeblichen Einfluss gehabt haben.

2. Die Bekanntmachung der Bewerber im Amtsblatt war unvollständig, weil bei fünf der sechs Kandidaten der Wohnort nicht angegeben war.Außerdem war im Amtsblatt die Bildung von 23 statt 22 Wahlbezirken bekanntgegeben worden.

Darin liegt kein Verstoß gegen Wahlvorschriften. Gerade der Wohnort eines Kandidaten mag bei einer Kommunalwahl zwar für einen Teil der Wählerschaft ein nicht unerhebliches Kriterium für die Stimmabgabe bilden. Allerdings enthält die strittige Veröffentlichung entgegen der Auffassung des Klägers hinreichende Angaben zur Anschrift der Bewerber. Hinsichtlich der Wahlbezirke hat der beklagte Stadtrat eingeräumt, dass hier ein Formulierungsfehler erfolgte. Tatsächlich seien 23 Wahlvorstände gebildet worden - für 22 Wahlbezirke und ein Briefwahlvorstand. Inwieweit eine fehlerhafte Wortwahl das Vorschlagverhalten der Parteien und Wählergruppe hätte beeinflussen können, ist dem Gericht nicht erkennbar. Eine Auswirkung auf das Wahlergebnis erscheint ausgeschlossen.

3. Kurt-Jürgen Zander habe als Oberbürgermeister gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Mit dem Sich-Abbilden-Lassen im Wahlwerbematerial des Kandidaten Bernd Hauschild und den darin abgedruckten Äußerungen habe Zander nach Ansicht der Juristen keine amtliche Empfehlung abgegeben, sondern in zulässiger Weise am Wahlkampf des von der SPD aufgestellten Kandidaten teilgenommen. Dessen Broschüren und Flyer seien eindeutig als Wahlwerbung erkennbar, eine Verwechslung mit amtlichen Bekanntmachungsformen sind ausgeschlossen.

Im Wahlwerbematerial vermittele die Form der Äußerung unmissverständlich den Eindruck, dass es sich um eine Wahlkampfhandlung und nicht etwa ein Tätigwerden in amtlicher Funktion handelt. Dieser Eindruck werde auch durch das verwendete Bildmaterial nicht in sein Gegenteil verkehrt. Dass Zander auf einem Bild vor dem Rathaus steht und Anzug und Krawatte trägt, stelle keinen Beleg dafür dar, das ihn das Foto in Ausübung seines Amtes zeigt.

4. Macht Zanders Mitwirkung am Wahlkampf die Wahl fehlerhaft?

Die Mitwirkung von Zander im Wahlkampf allein vermag einen Wahlfehler nicht zu begründen. „Zwar dürfte eine von dem Inhaber des neu zu besetzenden Amtes öffentlich ausgesprochene Wahlempfehlung regelmäßig dem Grunde nach geeignet sein, Wähler in ihrer Entscheidungsfindung zu beeinflussen“, erkennt das Gericht an, schiebt jedoch ein Aber nach: Die Beteiligung am Wahlkampf sei jedoch auch Ausdruck der grundgesetzlich garantierten politischen Meinungsäußerungsfreiheit. Bürgermeister dürfen nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf frei ihre Meinung äußern.

Verkürzt gesagt: Da sich Zander aus Sicht des Gerichtes nie in einer Form zum Kandidaten Hauschild geäußert hat, die den Charakter einer Amtshandlung trägt oder sonst einen unmittelbaren Bezug zur Amtsführung aufweist, ist die Zulässigkeit seiner Wahlkampfbeteiligung nicht in Frage gestellt.

5. Hat die Verwaltung ihre Neutralitätspflicht dadurch verletzt, indem sie Hauschild, anders als seinen Mitbewerbern, in zeitlicher Nähe zur Wahl „Raum zur Selbstdarstellung im Amtsblatt der Stadt Köthen gewährt“ hat? Durch die Veröffentlichung unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“ sei der Wählerwille getäuscht worden, weil der falsche Eindruck entstranden sei , Hauschild sei seinerzeit Teil der SPD-Fraktion bzw. Mitglied des Stadtrates gewesen und verfüge damit über eine „gewisse Sachkunde“.

Dieser Einwand geht fehl. Die von Hauschild veröffentlichten Artikel nehmen keinen Bezug auf die Kandidatur Hauschilds und enthalten keine Wahlwerbung. Bei „lebensnaher Betrachtung“, so das Gericht, dränge sich zwar schon der Eindruck auf, dass die Artikel dazu dienen sollen, Hauschild bei den Wählern bekannt zu machen - zumal Hauschild zuvor keine derartigen Artikel für die SPD-Fraktion veröffentlicht habe. Eine „amtliche Förderung“ lässt sich daraus aber nicht ableiten, da die Artikel im „nichtöffentlichen Teil“ des Amtsblattes erschienen, womit das Gericht vermutlich „nichtamtlichen Teil“ gemeint haben dürfte.

Auch sei die Vermutung des Klägers nicht von der Hand zu weisen, dass mit der Veröffentlichung wahrheitswidrig eine Fraktionszugehörigkeit des Kandidaten (und damit Erfahrung als Stadtrat) suggeriert werden soll, doch sei der Vorwurf nicht geeignet, einen Wahlfehler zu begründen. Das Zurückhaltungsgebot im Wahlkampf gelte nicht für Fraktionen. (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/ob-wahl-2015-in-koethen-urteil-gegen-hartmut-stahl-23617838

 

Klage gegen Köthener Stadtrat - Schriftliches Urteil liegt vor

Köthen. Die Verhandlung war am 13. Januar, jetzt liegt das Urteil auch schriftlich vor: Das Verwaltungsgericht Halle hat die Klage von Hartmut Stahl gegen die Entscheidung des Köthener Stadtrates, die OB-Wahl des Vorjahres für rechtmäßig zu befinden, abgelehnt. Insgesamt hat das Gericht alle Klagepunkte für nichtig erklärt (die MZ berichtet noch ausführlich), die nach Ansicht des Klägers fehlerhafte Bestellung des Gemeindewahlleiters ebenso wie die vorgebrachte Verletzung der Neutralitätspflicht durch den nicht mehr zur Wahl angetretenen OB Kurt-Jürgen Zander. Ebenso wenig greife der Einwand des Klägers, die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die OB-Wahl sei im Amtsblatt unvollständig gewesen. Auch dem Vorwurf, einzelne Wähler seien an der ordnungsgemäßen Stimmabgabe gehindert worden, fehle es an Substanz.

Gegen das Urteil ist eine Berufung an das Oberverwaltungsgericht statthaft, wenn sie zugelassen wird. Diese Zulassung muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich beantragt werden. Stahl konnte sich gestern noch nicht zu dem schriftlichen Urteil äußern, weil er es noch nicht hatte studieren können. (mz/mb)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/klage-gegen-koethener-stadtrat-schriftliches-urteil-liegt-vor-23588712

 

Hallesches Verwaltungsgericht - Urteil zur OB-Wahl kommt "in Kürze"

Von Matthias Bartl

09.02.16, 20:03 Uhr

Köthen. Heute ist ein kleines Jubiläum: Vor vier Wochen fand am halleschen Verwaltungsgericht die Verhandlung um die Rechtmäßigkeit der Köthener Oberbürgermeisterwahlen vom Februar/März 2015 statt. Geklagt hatte der Köthener Hartmut Stahl gegen die Entscheidung des Stadtrates, diese Wahl als gültig anzuerkennen. Das Verwaltungsgericht hatte sich der Meinung des Klägers nicht angeschlossen.

Was seitdem allerdings fehlt, ist das schriftliche Urteil zu der Verhandlung. Dieses werde den Beteiligten in Kürze übermittelt, so der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Dr. Volker Albrecht, am Dienstag auf Nachfrage der MZ. Einen präziseren Termin konnte Albrecht nicht nennen: „Es wird in wenigen Tagen zugestellt.“ Das Urteil liege bereits schriftlich vor, es müssten noch einige Formalien erledigt werden, ehe das Papier förmlich mit Zustellungsurkunde in jeweils einer Ausfertigung samt Siegel und allem notwendigen Beiwerk zugestellt werde.

Von der MZ-Nachfrage, warum es so lange dauere, ein schriftliches Urteil zu verfassen, zeigte sich Albrecht nicht verwundert. „Man muss dabei bedenken, dass so ein Urteil ausführlich begründet werden muss. Das erfolgt nicht auf zwei oder drei Seiten.“ Dazu komme, dass das Urteil von drei Richtern erarbeitet werde. „Da wird auch sehr gründlich an Formulieren gearbeitet, da müssen Änderungen abgestimmt werden - das dauert seine Zeit.“

Dazu komme, so Albrecht, dass die mündliche Verhandlung sehr ausführlich gewesen sei. Dadurch hätten die Richter weitere Informationen erhalten, die anschließend in den schon vorhandenen Rohentwurf des Urteils eingearbeitet werden mussten.

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/hallesches-verwaltungsgericht--urteil-zur-ob-wahl-kommt--in-kuerze--23530990

 

Leserbrief: S. Kusmin

Aufgrund mehrerer beleidigender „Meinungsäußerungen“ bzw. durch nichts zu rechtfertigende Angriffe gegen Hartmut Stahl ist es mir ein Bedürfnis, klarzustellen, dass er bei weitem nicht der Einzige ist, der – völlig zurecht - die Rechtmäßigkeit der Oberbürgermeisterwahl anzweifelt und das Verhalten des ehemaligen Oberbürgermeisters Zander sowie der Stadtverwaltung in Frage stellt und überprüft wissen möchte.

Hartmut Stahl hat diese Klage nicht, so wie es ihm teilweise vorgeworfen wird, aus Boshaftigkeit, sondern aus nachvollziehbaren Gründen und im Namen sowie mit Unterstützung vieler Köthener Bürger eingereicht. (Ich hoffe, Rainer Elze verlangt nun nicht auch von uns, die Stadt zu verlassen!)

Die Stadtverwaltung bzw. einige ihrer Mitarbeiter/Auftragnehmer handelten bereits wiederholt am Rande der Legalität und auch rechtswidrig, zum Vorteil Einzelner oder zum Nachteil der Allgemeinheit. Ist es da verwunderlich, dass immer mehr Bürger behördliches Handeln kritisch beobachten oder in Frage stellen? Inakzeptabel ist, dass wieder Bürger für eine Klärung einer offensichtlich auch für den Stadtrat völlig unklaren Rechtslage sorgen und die Einhaltung geltenden Rechts durchsetzen müssen.

Wenn nicht noch mehr Zwiespalt in der Gesellschaft gesät werden und die Vorgänge um die Wahl nicht zu noch mehr Politikverdrossenheit führen sollen, dann sollte man die erhobenen Vorwürfe endlich ernst nehmen und nicht ins lächerliche ziehen oder persönlich werden.  

Wenn z.B. OB Zander nicht eindeutig erkennbar als Privatperson für den Wahlwerber Hausschild geworben hat und dies Einfluss auf den Ausgang der Wahl hatte, läge ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor und wäre die Wahl zu annulieren. OB Zander ist auf Wahlflyern gemeinsam mit Bernd Hausschild vor einem behördlich initiierten Bauwerk und mit einem behördlichen(!) Baudokument in den Händen haltend abgebildet. Ist dies die Darstellung einer Privatperson? Und möchte, nachdem Bernd Hausschild bei den letzten Stadtratswahlen nicht einmal in den Stadtrat gewählt wurde und nach dem durch OB Zander betriebenen Aufwand jemand behaupten, dass dessen Wahlwerbung keinen Einfluss auf den Ausgang der OB-Wahl hatte? Ich bin gespannt auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

S.Kusmin  

 

 

Landrat Uwe Schulze: „Es sollte genug sein“


21.01.2016 07:22 Uhr | Aktualisiert 21.01.2016 09:53 Uhr


Was sagt Landrat Uwe Schulze zum Umstand, dass Köthen nun schon seit Juni vergangenen Jahres kein ordentlich gewähltes Stadtoberhaupt hat? MZ-Redakteur Matthias Bartl hat ihn nach seiner Meinung zu der Angelegenheit befragt.

Köthen. Am 14. Juni 2015 hatte Köthens Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander offiziell seinen letzten Arbeitstag. Am 15. Juni hätte Bernd Hauschild, wie Zander SPD-Mitglied, Zanders Job übernehmen sollen. Hauschild hatte gut drei Monate zuvor die Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt gegen die inzwischen verstorbene Linken-Politikerin Marina Hinze deutlich gewonnen.


Vier Einsprüche von Bürgern

Dass Köthen dennoch keinen gewählten Oberbürgermeister hat, ist bekannt. Erst gab es vier Einsprüche von Bürgern gegen die Wahl und nachdem diese durch den Stadtrat knapp abgelehnt wurden, hatte der Arensdorfer Hartmut Stahl gegen diese Entscheidung des Stadtrates, die Wahl für rechtmäßig zu erachten, Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Am 13. Januar hat das Gericht diese Klage abgewiesen. Ob dies freilich das Ende des Falles ist, ist noch unklar - vor allem in Bezug darauf, welche Rechtsmittel das Gericht zulässt und ob sie anschließend genutzt werden. Das Urteil liegt bei der Stadtverwaltung bislang noch nicht vor.

Indirekt betroffen von dem Umstand, dass Köthen nun schon so lange ohne ordentlich gewähltes Stadtoberhaupt da steht, ist auch der Landkreis - die Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Kreisstadt ist für den Landrat und seine Dezernate üblicherweise immer von spezieller Bedeutung. MZ-Redakteur Matthias Bartl hat daher Landrat Uwe Schulze (CDU) nach seiner Meinung zu der Angelegenheit befragt.

Herr Schulze, wie bewerten Sie als Landrat von Anhalt-Bitterfeld, der auch einen Blick auf die kommunalpolitischen Entwicklungen in den Städten des Kreises haben muss, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Köthen?

Uwe Schulze: Meiner Meinung nach ist jetzt eine Entscheidung gefallen, die beiden Seiten gerecht wird. Das Gericht hat festgestellt, dass nicht alles in diesem Vorgang gut und richtig gelaufen ist. Es hat die Fehler benannt, die der Stadtverwaltung unterlaufen sind, aber es hat eben auch festgestellt, dass diese Fehler nicht so gravierend waren, um eine Wiederholung der Wahl zwingend notwendig zu machen.

Hätte nicht schon die Kommunalaufsicht des Landkreises die Fehler feststellen müssen, die vom Gericht als solche benannt wurden?

Uwe Schulze: Nach meinem Kenntnisstand hat die Kommunalaufsicht bei der Prüfung der Wahl die Probleme schon erkannt und auch benannt. Aber auch wir haben darin nichts erkannt, das die Wahl grundsätzlich in Frage gestellt hätte. Das Gericht hat diese Einschätzung der Kommunalaufsicht bestätigt.

Die Landkreisverwaltung hat nun gut ein halbes Jahr lang mit einer Stadtverwaltung zusammengearbeitet, in der es keinen gewählten Oberbürgermeister gab. War das für Sie bemerkbar?

Uwe Schulze: Der amtierende Oberbürgermeister Alexander Frolow hat seine Sache sehr gut gemacht. Das muss einmal ganz klar gesagt werden. Aber letzten Endes braucht man an dieser Stelle jemanden, der politisch durch eine Wahl legitimiert ist. Insofern wird es Zeit, dass wieder geregelte Verhältnisse einziehen.

Geregelte Verhältnisse?

Uwe Schulze: Um nicht missverstanden zu werden: Es gab in Köthen verwaltungsseitig keine ungeregelten Verhältnisse. Aber ein OB ist eben nicht nur ein Verwaltungsmensch. Er ist ein Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung, er soll im besten Fall dafür sorgen, dass politische Ideen und Meinungen verwaltungstechnisch umsetzbar werden. Nehmen wir zum Beispiel das Thema Obdachlosenunterkunft, das in Köthen ja in den letzten Wochen für einiges Aufsehen gesorgt hat. Da hat die Verwaltung eine Meinung, die ist auch vom Standpunkt der Verwaltung her klar begründet und rechtssicher. Aber die Medaille hat, wie man gesehen hat, auch eine politische Seite. Diese beiden Seiten zusammenzuführen, ist OB-Aufgabe. Das ließe sich auch auf andere Beispiele anwenden, etwa die Frage des Gewerbegebiets an der B 6n. Nicht zuletzt ist ein OB immer auch ein besonderer Ansprechpartner für die Bürger – ob sie ihn nun gewählt haben oder nicht.

Wie sollte es Ihrer Meinung nach weitergehen?

Uwe Schulze: Das ist eine Frage, die sich eher an den Klageführer richten müsste. Ich bin weit davon entfernt, Hartmut Stahl Ratschläge dafür zu geben, wie er sich nun verhalten soll. Das liegt einzig und allein in seiner Entscheidung und seiner Verantwortung. Ich will aber gern zugestehen, dass ich schon der Meinung bin, es sollte genug sein.

Warum?

Uwe Schulze: Punkt 1: Auch wenn er im Verwaltungsgericht unterlegen ist, geht Stahl doch erhobenen Hauptes aus der Angelegenheit, denn das Gericht hat ja auch anerkennt, dass Fehler gemacht worden sind, die ohne Stahl so deutlich nicht benannt worden wären. Das ist auch ein generelles Zeichen an Verwaltungen. Punkt 2: Steht die Frage, was er bei einem nächsten Schritt gewinnen könnte? Eine Wiederholung der Wahl? Nach dem Richterspruch ist das doch auch in einer nächsten Instanz nicht ernsthaft zu erwarten. Also würde nur die Zeit verlängert, in der die Stadt ohne gewähltes Oberhaupt ist – und das ist für die Zukunft der Stadt nicht gut, denn - Punkt 3 - natürlich wird so etwas, nach meinen kommunalpolitischen Erfahrungen, auch von der Wirtschaft, von potentiellen Investoren registriert. Aus meiner Sicht wird es Zeit, dass die Kreisstadt Köthen aus diesen negativen Schlagzeilen herauskommt. (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/mz-interview-zur-koethener-ob-wahl-landrat-uwe-schulze---es-sollte-genug-sein-,20641024,33569322.html#plx839940090

 

 

Gericht erklärt OB-Wahl 2015 in Köthen für rechtmäßig - Das sind die Reaktionen auf das Urteil


15.01.2016 10:06 Uhr | Aktualisiert 15.01.2016 10:29 Uhr


Von Stefanie Greiner, Helmut Dawal und Matthias Bartl


Die Oberbürgermeister-Wahl in Köthen ist nach Urteil des Verwaltungsgerichts Halle gültig - und Bernd Hauschild damit, wenn das Urteil rechtskräftig wird, rechtmäßig gewählter OB. Die Reaktionen auf das Urteil.

Köthen/Halle (Saale). Seit präzise 215 Tagen ist Köthen ohne gewählten Oberbürgermeister. Am 14. Juni endete die Amtszeit von Kurt-Jürgen Zander (SPD) - und am 15. Juni hätte die Amtszeit seines Nachfolgers Bernd Hauschild beginnen sollen. Was allerdings nicht möglich war, weil eine Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl dem entgegenstand. Am Mittwoch nun hat das Verwaltungsgericht Halle diese Klage abgewiesen und die Wahl damit für gültig erklärt. Auch wenn Kläger Hartmut Stahl noch die Möglichkeit hat, gegen das Urteil Berufung einzulegen, hat die Mitteldeutsche Zeitung in Köthen schon einmal Stimmen zum Urteil und zu dessen Bewertung gesammelt.

"Eine Stadt ohne Bürgermeister ist nichts."

In der Entscheidung des Gerichts sieht Georg Heeg den Antrag des Stadtrats bestätigt. Der Unternehmer und CDU-Stadtrat ist froh, dass nun endlich eine Entscheidung gefallen ist. „Eine Stadt ohne Oberbürgermeister ist nichts“, sagt er. Der Politiker merkt aber auch an, dass das letzte halbe Jahr nichtsdestotrotz gut gelaufen sei. Viele Dinge seien jedoch nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt worden. Wie auch? Ohne Oberbürgermeister? „Die Belastung für Herrn Frolow war sehr groß“, räumt Georg Heeg ein. Der gewählte Oberbürgermeister könne und müsse nun zur Tat schreiten. „Es stehen große Themen an“, sagt er. Nachdem die Wahl für ihn zu Ende war, hatte er Bernd Hauschild seine Unterstützung zugesichert. Daran habe sich nichts geändert, sagt Georg Heeg.


Rückblick auf den Rechtsstreit

Es ist schon so lange her, dass man an dieser Stelle noch einmal über den Ausgangspunkt des Klage sprechen muss: das Wahlergebnis vom Februar und März 2015. Hauschild hatte nicht als Favorit gegolten, zumal er bei den Kommunalwahlen im Jahr zuvor den Sprung ins Parlament verfehlt hatte und es nur wenig mehr als 200 Stimmen brachte. Insofern waren die 3.027 Stimmen, die er bei der OB-Wahl im ersten Anlauf bekam, schon bemerkenswert. In der Stichwahl kamen noch mal weitere rund 600 Stimmen dazu. Nachdem der Stadtrat am 30. April mit knapper Mehrheit die Wahl für rechtmäßig anerkannt hatte, kam Hauschild dennoch nicht ins Amt, weil Klage gegen die Entscheidung des Stadtrates erhoben wurde. In den folgenden Monaten führte Hauschild ein „Doppelleben“ als Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Südliches Anhalt, aber auch schon als designierter kommunaler Ansprechpartner in Köthen. Inzwischen hat er es auch ins Parlament geschafft: Er ist für den verstorbenen Martin Pfarr in den Stadtrat nachgerückt. (mb)



„Ich bin sehr, sehr erleichtert, dass es endlich ein Ende hat und wir wieder einen Ansprechpartner haben“, sagt Verena Schiffner, Inhaberin des Buchladens „Mein Buchladen“ und Chefin der Werbegemeinschaft für die Bachstadt Köthen. „Ich freue mich, dass es zugunsten von Herrn Hauschild ausgefallen ist, da er uns als Werbegemeinschaft seine Unterstützung zugesagt hat.“ Sie ist gespannt auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Oberbürgermeister.

Von ihm erhofft sich Pfarrer Horst Leischner, dass er die Geschicke der Stadt gut in die Hand nehmen wird. „Ich bin erleichtert, dass ein Urteil gesprochen wurde und wünsche dem Amtsinhaber alles Gute.“ Das Ergebnis der Verhandlung sei so ausgefallen, wie er es erhofft hatte.

Kritik am Urteil

„Der Stillstand in den zurückliegenden Monaten war sicherlich nicht gut für die Stadt“, äußert Hans-Jürgen Bauer, Werkleiter der Lackfabrik Köthen. Das gewählte Stadtoberhaupt könne nun seine Arbeit aufnehmen. Für die Kommune sei das sehr wichtig, es müsse jemand da sein, der die Richtlinie vorgebe und sie gemeinsam mit dem Stadtrat umsetze.

Für Steffen Reisbach enthält das Urteil „schwammige Aussagen“. „Dass Zander nicht in den Wahlkampf eingegriffen haben soll, sehe ich anders. Er hat Hauschild tatkräftig unterstützt und das Neutralitätsgebot nicht eingehalten“, sagt der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Bürgerinitiative/Wählerliste Sport. Es hätte, so Reisbach, wie in Aken laufen müssen. Dort habe sich Bürgermeister Müller im Wahlkampf komplett herausgehalten.

Köthens amtierender Oberbürgermeister Alexander Frolow hat das Urteil des Verwaltungsgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis genommen: „Dadurch hat sich bestätigt, dass wir mit unserer Auffassung im Recht waren“, so Frolow, der ja im Wahlkampf anstelle von OB Zander als Stadtwahlleiter agierte und dem nach der Klage-Erhebung die Aufgabe zuteil wurde, die Stadtverwaltung zu leiten. Insofern ist nachvollziehbar, wenn er sagt: „Ich freue mich, wieder zu anderen Aufgaben zu kommen.“ Das gleichzeitige Agieren als Oberbürgermeister und Sozialdezernent sei im übrigen nur möglich gewesen durch die Unterstützung der Mitarbeiter. „Das ist immer eine Teamleistung, diese anstrengende Zeit gut über die Bühne zu bringen. Dafür gebührt den Mitarbeitern Dank und Anerkennung.“

David Rieck, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Köthen, hat am Mittwoch noch Bernd Hauschild gratuliert. „Ich freue mich zum einen für die Stadt Köthen, die nun wieder in geordnete Verhältnisse kommt. Zum anderen aber auch für Bernd Hauschild persönlich. Ich glaube, das war keine einfache Zeit für ihn.“ (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/gericht-erklaert-ob-wahl-2015-in-koethen-fuer-rechtmaessig-das-sind-die-reaktionen-auf-das-urteil-,20641024,33529670.html

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 06./07.01.2016

 

 

Urteil zu OB-Wahl 2015 in Köthen - Darf Bernd Hauschild jetzt sein Amt ausüben?


13.01.2016 14:32 Uhr | Aktualisiert 15.01.2016 10:17 Uhr

Die OB-Wahl in Köthen ist gültig. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entscheiden. Gleichzeitig wies es die Klage eines Einwohners ab. Ist das Urteil rechtskräftig, kann Bernd Hauschild ein knappes Jahr nach der Wahl sein Amt antreten.

Köthen. Die Oberbürgermeisterwahl in Köthen vom vergangenen Jahr ist gültig. Das entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht in Halle (Aktenzeichen: 6 A 155/15 HAL). Es wies die Klage eines Kötheners ab, der gegen die Wahl von Bernd Hauschild (SPD) zum Oberbürgermeister Einspruch eingelegt hatte. „Wir konnten keine Fehler im Wahlprüfungsverfahren des Stadtrates feststellen“, sagte Richter Christoph Helms in der Urteilsbegründung.

Der Kläger hatte unter anderem kritisiert, dass in den Monaten vor der Wahl im städtischen Amtsblatt in der Rubrik „Aus den Fraktionen“ Artikel des damals in Köthen noch relativ unbekannten Hauschild erschienen waren. Damit sei dem Leser vorgegaukelt worden, Hauschild habe dort eine Funktion, obwohl er dem Stadtrat nicht angehörte. Dies sei eine unzulässige Wahlbeeinflussung gewesen, zumal anderen Bewerbern diese Möglichkeit nicht gegeben gewesen sei.

Richter weisen Einwand zurück

Diesen Einwand wiesen die Richter zurück. Die Artikel des späteren Wahlsiegers hätten keinen Bezug zur Wahl gehabt. Außerdem könnten die Fraktionen entscheiden, wer für sie schreibe. Dabei seien sie nicht zur Neutralität verpflichtet.
Auch der damals noch amtierende Köthener Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander (SPD) habe seine Neutralitätspflicht nicht verletzt, als er für seinen Parteifreund Wahlwerbung machte. Es sei für den Wähler erkennbar gewesen, dass er in diesem Zusammenhang nicht als Oberbürgermeister gehandelt habe. Auch hier sei keine unzulässige Beeinflussung erkennbar, meinten die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat nach Eingang des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen, wie Gerichtssprecher Volker Albrecht erläuterte. Erst bei Rechtskraft kann Hauschild sein Amt antreten. (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/urteil-zu-ob-wahl-2015-in-koethen-darf-bernd-hauschild-jetzt-sein-amt-ausueben-,20641024,33514246.html

 

Kommentar zum Urteil über Rechtmäßigkeit der OB-Wahl in Köthen - Die Klage war sinnvoll


14.01.2016 11:11 Uhr | Aktualisiert 15.01.2016 10:17 Uhr
Matthias Bartl

Der Köthener Hartmut Stahl hat gegen die Wahl von Bernd Hauschild zum Oberbürgermeister von Köthen Einspruch eingelegt - und verloren. MZ-Redakteur Matthias Bartl findet seinen Schritt dennoch wichtig - für einen Lerneffekt der Stadt Köthen.


Köthen. Hartmut Stahl sieht sich nicht als Verlierer. Allenfalls als Unterlegener in der gerichtlichen Aufarbeitung der Köthener OB-Wahl des vergangenen Jahres. Das Gericht hat ihm und seiner Sicht auf die Dinge nicht recht gegeben und die Klage abgewiesen. War es deshalb falsch, dass Stahl geklagt hatte?

Offensichtlich nicht. Schon in der Stadtratssitzung vom 30. April war deutlich geworden, dass auch unter den Stadträten - dazu noch buchstäblich in allen Fraktionen - Unsicherheit darüber herrschte, ob der Ablauf der Wahl in seiner Komplexität tatsächlich fehlerlos über die Bühne gegangen war. Oder ob nicht auf dem Wahlkampfparkett diese und jene Pirouette zu viel gedreht wurde. Auch das Abstimmungsergebnis im Stadtrat, der ja die Rechtmäßigkeit der Wahl mit gerade mal einer Stimme Mehrheit bestätigt hatte, war - nüchtern betrachtet - eine Form der Auftragserteilung: Lasst uns jemanden finden, der die Sache so gründlich durchleuchtet, dass wir am Ende wissen, ob wir Fehler gemacht haben und wenn ja, welche.

Und ganz mit weißer Weste ist die Stadt aus der Verhandlung am Mittwoch auch nicht davongekommen. Auch wenn es, wie man inzwischen weiß, keine Fehler waren, die juristische Sanktionen nach sich gezogen hätten, sind es doch Fehler, aus denen man für kommende Wahlen lernen kann. Dies in die Wege geleitet zu haben, muss man Stahl durchaus als Verdienst zuerkennen, ganz gleich, wie man zu ihm und seiner Klage steht. (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/kommentar-zum-urteil-ueber-rechtmaessigkeit-der-ob-wahl-in-koethen-die-klage-war-sinnvoll,20641024,33521116.html

 

MDR: Klage eines Einwohners abgewiesen 

Verwaltungsgericht Halle: OB-Wahl in Köthen gültig

Quelle: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/verwaltungsgericht-halle-ob-wahl-koethen100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html

 

rbwAKTUELL 14.01.16 Quelle:http://www.rbwonline.de/beitrag/filmbeitrag2.php?id=68641

 

 

Leserbrief: R. Elze

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 06./07.01.2016

 

 

Leserbrief: Dr. Rosenkranz

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 15.12.2015

 

 

Gericht entscheidet: War OB-Wahl rechtmäßig?


03.12.2015 | 21:27 Uhr


Von Matthias Bartl

 
Am 13. Januar behandelt das Verwaltungsgericht Halle die Frage, ob die Wahl von Bernd Hauschild rechtmäßig abgelaufen ist. Hauschild (SPD) hatte im März die OB-Wahl gewonnen. Doch zwei Bürger zweifeln die Rechtmäßigkeit der Wahl an und haben Klage erhoben.

Köthen/Halle (Saale). Vermutlich könnte man eine durchaus hohe Wette darauf abschließen, wo sich Bernd Hauschild und Hartmut Stahl am 13. Januar 2016 um 11 Uhr befinden werden. Vor Gericht nämlich. Vor den Schranken des Verwaltungsgerichts Halle, um noch genauer zu sein. Für beide hat dann nämlich das Warten in der Hoffnung auf juristische Klarheit ein Ende.

In genau 41 Tagen, am 13. Januar 2016, wird in Halle die Gerichtssache Hartmut Stahl vs. Stadtrat Köthen verhandelt. Wem das nichts sagt: Dabei geht es letzten Endes darum, ob die Wahl von Bernd Hauschild (SPD) zum Oberbürgermeister von Köthen im Februar/März 2015 rechtens war oder nicht. Die Klage Stahls kann sich nicht direkt gegen den Wahlgewinner Bernd Hauschild (SPD) richten, sondern hat den Köthen Stadtrat als Gegner, da dieser am 30. April zwar nur mit knapper Mehrheit, aber letztlich doch, der Wahl Hauschilds zugestimmt hatte.

Hauschild hatte am 8. März die Stichwahl gegen die inzwischen verstorbene Linkenpolitikerin Marina Hinze klar gewonnen, hatte aber der Klage wegen sein Amt bislang nicht antreten können. Der Klage vorausgehende Einsprüche gegen die Rechtmäßigkeit der Oberbürgermeisterwahl machten sich u.a. an der vermeintlichen Verletzung des Neutralitätsgebots durch Hauschild-Vorgänger Kurt-Jürgen Zander fest und an Verstößen bei der Festlegung des Stadtwahlleiters, um es mal möglichst unkompliziert zusammenzufassen.

Ursprünglich hatte das Verwaltungsgericht vor einiger Zeit, nach langem Warten angekündigt, sich im Dezember mit der Sache zu befassen, aber Kläger Stahl hatte der Justiz noch einen Schriftsatz nachgeschoben, den die Bearbeiterin des Vorgangs erst einmal würdigen musste.

Stahl hatte - zusätzlich zur eigentlichen Klage - die Frage aufgeworfen, ob diejenigen Stadträte, deren Vereidigung oder Verpflichtung 2014 vergessen worden war, am 30. April bei der Abstimmung über die Rechtmäßigkeit der Wahl überhaupt stimmberechtigt waren. „Das hätte das Gericht aber gemäß Amtsermittlungsgrundsatz ohnehin überprüft“, so Nicola Baus, stellvertretende Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts auf MZ-Nachfrage. Immerhin

Aufgefallen war die Personalie auf der Stadtratssitzung im Oktober, als nicht nur zwei tatsächliche Nachrücker korrekterweise neu vereidigt wurden, sondern kommentarlos auch Stadträte wie Horst Georg Richter, Uwe Raubaum, Andreas Wittig und Christian Lange, die schon nach der Kommunalwahl 2014 hätten vereidigt werden müssen, was aber - wie sich erst auf Nachfrage herausstellte - nicht geschehen war. Ob diese Verpflichtung tatsächlich nur „deklaratorischen Charakter“ hat, wie die Stadtverwaltung meinte, oder ob die Nicht-Verpflichtung dazu führt, dass die vier Vergessenen am 30. April gar nicht hätten mit abstimmen dürfen, wird nun das Gericht prüfen müssen.

Richterin Baus stellte auch noch einmal klar, dass es sich zwar um mehrere Einsprüche gegen die Rechtmäßigkeit gehandelt habe, „aber es gab nur einen, der geklagt hat“. Offen sei derzeit noch die Frage, welche Wahl eigentlich zur Überprüfung auf Rechtmäßigkeit anstünde, die Hauptwahl oder die Stichwahl, so Nicola Baus. „Ob beide Wahlen durchzuprüfen sind oder nur eine, wird sich im Verlauf des Verfahrens zeigen“, so die Juristin.

Die Verhandlung am 13. Januar ist öffentlich und findet zum jetzigen Stand im Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, Sitzungssaal 1.063 statt.
(mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/koethen-gericht-entscheidet--war-ob-wahl-rechtmaessig-,20641024,32697372.html#plx1767071829

 

Leserbrief: R. Elze

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 28./29.11.2015

 

 

Gewählter Köthener OB in der Warteschleife


11.11.2015 20:14 Uhr | Aktualisiert 12.11.2015 12:05 Uhr


Von Matthias Bartl


Bernd Hauschild (SPD) hat im März die OB-Wahl in Köthen gewonnen. Im Amt ist er aber auch heute noch nicht. Zwei Bürger zweifeln die Rechtmäßigkeit der Wahl an und haben Klage erhoben.

Köthen. Nach 100 Tagen im Amt, so ist es üblich, wird zum ersten Mal Bilanz gezogen und geschaut, ob sich der neue Bürgermeister, Landrat oder Bundeskanzler auf seinem Posten bewährt hat oder nicht. Für Bernd Hauschild wäre der 22. September 2015 der Tag X für solch eine Manöverkritik gewesen. Bis dahin hätte der SPD-Mann die ersten kommunalpolitischen Pflöcke als Oberbürgermeister von Köthen einschlagen können und müssen.Wäre. Hätte.

Hauschild, wenn er heute öffentlich auftritt, bringt die Gastgeber in protokollarische Verlegenheiten. Mal wird er als der „eigentliche OB“ vorgestellt, mal als der „gewählte OB“, mal als „OB, der zwar gewählt wurde, aber noch nicht im Amt ist“.

In der Warteschleife

In solchen Momenten - so hat es den Anschein - fällt es Bernd Hauschild zunehmend schwerer, seine Mimik unter Kontrolle zu halten. Der „OB in der Warteschleife“ leidet. Und Köthen hat einen Oberbürgermeister - und hat doch keinen. Was aus dem Ergebnis der Wahlen vom Februar und März 2015 wird, entscheiden die Verwaltungsrichter. Das kann dauern.

Dabei hatte für Hauschild, einen Verwaltungsfachmann, der seit Jahren sein Geld in der Stadt Südliches Anhalt als Leiter der Bau- und Ordnungsverwaltung verdient, alles so gut angefangen. Die SPD, die seit 1990 in Köthen unangefochten den Oberbürgermeister stellt, ohne im Stadtrat auch nur in die Nähe einer Mehrheit zu kommen, hatte sich früh für Hauschild als denjenigen entschieden, der im Idealfall Kurt-Jürgen Zander im Amt nachfolgen sollte. Bereits Ende Juli 2014 hatte der Ortsverein die Weichen gestellt.


Eine durchaus mutige Wahl: Hauschild, schon zu DDR-Zeiten vier Jahre Bürgermeister eines Dorfes bei Köthen, war kein auf der Ochsentour in Ehren grau gewordener Köthener SPD-Grande, sondern ein spät zur SPD Gekommener. Umso mehr durfte das Kandidaten-Wahlergebnis im Ortsverein selbst Insider erstaunen lassen: Hauschild wurde mit 24 Stimmen einstimmig gewählt.

Dennoch galt der ruhige und alles andere als schillernde Hauschild längst nicht als Favorit für die OB-Wahl am 22. Februar, zumal er es im Jahr zuvor bei den Kommunalwahlen nicht einmal in den Stadtrat geschafft hatte. Dennoch gelang Hauschild der Durchmarsch, entschied er den ersten Wahlgang und 14 Tage später auch den zweiten für sich. Und hier beginnt die eigentliche Geschichte davon, wie aus einem Sieg ein dauerhaftes Patt wurde.

Denn kaum hatte sich Hauschild in der Stichwahl am 8. März sozusagen die Amtskette umgehängt, wurde deutlich, dass dies nicht das Ende der Angelegenheit sein würde. Im Gegenteil. Gleich vier Einsprüche gegen die Wahl wurden eingereicht. Einer davon war kaum substanziell, die anderen drei dagegen schon. Sie hatten es in sich.

Ex-OB Kurt-Jürgen Zander wurde vorgeworfen, dass Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Und zwar so gravierend, dass damit das Wahlergebnis beeinflusst worden sei. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Wahl des stellvertretenden Oberbürgermeisters Alexander Frolows zum Stadtwahlleiter sei nicht korrekt gewesen. Vom Wahlgesetz her hätte OB Zander die Wahl leiten müssen; unausgesprochen stand dahinter der Vorwurf, Zander habe genau deswegen gegen das Wahlgesetz verstoßen, um seinem Parteifreund Hauschild in der Wahl beistehen zu können. Was Zander auch tatsächlich tat, aber, so seine Interpretation, immer als Privatperson und nicht als OB oder anderer Amtsträger. Dies, so kam die Antwort der Einspruchführer, habe der Wähler nicht erkennen können.

Wer in Köthen gehofft hatte, dass die Entscheidung des Stadtrates über die Ordnungsmäßigkeit der Wahl ein klares Ergebnis bringen würde, sah sich am 30. April getäuscht. Mit der wackligen Mehrheit von gerade einer Stimme erkannte der Stadtrat die Ordnungsmäßigkeit der Wahl an - und diese Entscheidung hatte noch ihr spezielles Geschmäckle, weil auch der damals noch amtierende OB Kurt-Jürgen Zander mitstimmte, wiewohl sich die Vorwürfe genau gegen ihn richteten und er nach Ansicht mancher gar nicht hätte mit abstimmen dürfen. Seine Stimme weniger - und Köthen hätte schon an dieser Stelle die Wahl wiederholen müssen.

Angesichts dieser Konstellation war es nicht überraschend, dass zwei der Einspruchführer nun auch den nächsten Schritt unternahmen - und Klage beim Verwaltungsgericht einlegten. Seitdem ruht still der See. Nur ein leichtes Lebenszeichen gab das Verwaltungsgericht inzwischen von sich - mit dürren Worten wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass es im Dezember einen Termin in der Angelegenheit geben werde. Von einer Entscheidung kein Wort.

Dafür schießen die Spekulationen ins Kraut. Angeheizt werden sie durch einen traurigen Umstand: Im Sommer ist die Fraktionsführerin der Linken überraschend verstorben - und Marina Hinze war darüber hinaus diejenige Kandidatin gewesen, die gegen Hauschild die Stichwahl verloren hatte. Befindet nun das Verwaltungsgericht die Wahl für ungültig, so könnte sich dies ausschließlich auf die Stichwahl beziehen, weil für einen Einspruch gegen die Hauptwahl eigentlich schon die Frist verstrichen war. Doch wie soll eine Stichwahl wiederholt werden, wenn einer der Kandidaten gar nicht mehr zur Wahl stehen kann, weil er tot ist?

Selbstverwaltung als Option

Auch die nun schon fast fünf Monate währende OB-lose Zeit hat nicht dazu beigetragen, der Funktion Reputation zu geben. Im Gegenteil: In einem Leserbrief an die MZ wurde schon die Frage gestellt, ob man überhaupt einen OB brauche oder nicht eine Selbstverwaltung der Bürger eine Option sei. Nach Lage der Dinge, so der Verfasser des Briefes, müsse man befürchten, dass die Bürger ihre künftige Beteiligung an Wahlen eventuell der Zinsentwicklung ihrer Spareinlagen anpassen würden. Das klingt nicht heiter, eher sarkastisch, nicht lustig, eher zynisch. Kein Wunder also, dass dies Bernd Hauschilds Sorgen noch vermehrt.

Wie auch die von Alexander Frolow. Frolow ist der etatmäßige Vize-Oberbürgermeister. Seit 15. Juni ist er das amtierende Stadtoberhaupt. Und leitet weiter auch sein eigenes Dezernat, Soziales, Schule, Kultur. Für wie lange, vermag niemand zu sagen. Das können Wochen sein. Oder Monate. Alles ist möglich. Frolow ist ein loyaler Verwalter. Er sagt nicht, dass er die Doppelfunktion satt hat. Er spricht stattdessen von erheblichen Extrabelastungen. „Viele setzen voraus, dass ein stellvertretender Oberbürgermeister nahtlos das Amt des OB ausfüllen kann. Das ist nicht so.“ Plötzlich stehen viele Dinge auf seiner Agenda, die er vorher nur am Rande mitbekommen hat. „Und du musst dich schnell einarbeiten.“ Dafür bleiben Aufgaben aus dem eigenen Bereich länger ungelöst. Manches muss er zwischen Tür und Angel klären - und nicht zuletzt stehen inzwischen auch Termine in seinem Kalender, mit Schnittchen, Sekt und Smalltalk, aber auch mit end- wie fruchtlosen Verwaltungsdiskussion, Termine, von denen er hinterher denkt: „Gefühlt wichtig, objektiv nicht. Was hätte ich in der Zeit alles erledigen können.“

Frolow ist aber nicht der Typ, der hinschmeißt. „Ich halte das so lange durch, wie ich es muss“, sagt er. Dennoch merkt man im Gespräch: Der Vize im Chefsessel würde lieber heute als morgen zu geregelten Verhältnissen im Köthener Rathaus zurückkehren.


Stichwahl mit 56,1 Prozent gewonnen

Da ist er ganz bei Hauschild. Der sagt ganz offen: „Es kribbelt.“ Vor Frust? Vor Tatendrang? Vor Ohnmacht? Er habe Verständnis dafür, wenn jemand meint, die Wahl sei nicht korrekt verlaufen und seine demokratischen Rechte wahrnimmt. „Aber es gibt ja auch einen eindeutigen Wählerwillen“, wird Hauschild nicht müde, daran zu erinnern, dass er die Stichwahl mit 56,1 Prozent gewonnen hat, dass ihm 3.659 Wähler ihre Stimme gegeben haben. „Auch die“, sagt er „wollen ihr demokratisches Recht verwirklicht sehen.“ Dass die juristische Entscheidung so lange auf sich warten lässt, „dafür habe ich kein Verständnis“.

Zumal Hauschild sehenden Auges bei Stadtrats-Entscheidungen abseits stehen muss, die Köthen kurz-, mittel- oder auch langfristig beeinflussen können: die Haushaltsplanung samt Konsolidierung, die Zukunft des Schlosses, die Flüchtlingssituation und und und. Nirgendwo ist er direkt dabei, wenn Entscheidungen getroffen werden. Er sitzt nicht in der Stadtratsfraktion der SPD, er ist lediglich sachkundiger Bürger - bei jeder nicht öffentlicher Sitzung muss er vor die Tür. Dennoch hat der 55-Jährige, der in der Stadt Südliches Anhalt die Bau- und Ordnungsverwaltung leitet, kaum einen Tag, an dem er vor 22 Uhr zu Hause ist.

„Es ist so, dass manche Leute schlicht ignorieren, dass ich nicht im Amt bin. Sie rufen an und bitten um Hilfe, ein Problem zu lösen. Und ich versuche, Ihnen soweit zu helfen, wie es ein sachkundiger Bürger eben kann.“ Hauschild versucht, den Spagat hinzubekommen, auf der einen Seite seinen Job im Südlichen Anhalt zu erledigen, auf der anderen als Schatten-OB im Blickfeld der Öffentlichkeit und seiner Wähler zu bleiben. Sein Chef und „Kollege“, der Bürgermeister des Südlichen Anhalt, komme ihm dabei zwar weitgehend entgegen, „aber Dienst ist Dienst“. Will Hauschild während der Arbeitszeit einen „Köthen-Termin“ wahrnehmen, stempelt er sich ordentlich aus und arbeitet die Zeit nach. In seltenen humorvollen Momenten kann Hauschild sogar über seine Lage lachen. „Es ist paradox. Ich bin OB und bin kein OB und arbeite für zwei.“ (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/klage-gegen-wahl-von-bernd-hauschild-gewaehlter-koethener-ob-in-der-warteschleife,20641024,32395322.html#plx869123363

 

Karnevalisten schleusen Oberbürgermeister ins Rathaus

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/11-11--in-koethen-karnevalisten-schleusen-oberbuergermeister-ins-rathaus,20641024,32388456.html

Quelle: http://www.rbwonline.de/freizeit.php?id=67913

Quelle: http://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video309114.html

 

 

Gerichtstermin findet im Dezember statt


22.10.2015 11:38 Uhr | Aktualisiert 22.10.2015 20:04 Uhr

Von Matthias Bartl


Nach der Klage von zwei Köthener Bürgern gegen die Oberbürgermeisterwahl im April kommt nun Bewegung in die Sache: Das Verwaltungsgericht Halle will den Fall im Dezember erstmals behandeln. Eine Entscheidung wird aber noch nicht erwartet.


Köthen. Das Verwaltungsgericht in Halle hat in Aussicht gestellt, die Klage gegen die Köthener Oberbürgermeisterwahl im Dezember erstmalig zu behandeln. Dies ist einem Schreiben des Gerichts an die Stadtverwaltung Köthen zu entnehmen. Diese hatte vor Kurzem bei der Justizbehörde den Stand der Klagebearbeitung erfragt.

Die Terminankündigung für Dezember ist allerdings nicht ohne Einschränkungen erfolgt, sondern „vorbehaltlich notwendiger Sachverhaltsaufklärungen“, wie es heißt. Der amtierende Köthener Oberbürgermeister Alexander Frolow geht daher davon aus, „dass das Gericht uns eventuell noch Schriftsätze abfordern wird“.

Selbst; wenn das Gericht im Dezember einen ersten Termin zur Behandlung der Klage anberaumt hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass es in der Angelegenheit in diesem Jahr auch noch zu einem Urteil kommt, unterstreicht Frolow. „Das kann noch länger dauern.“

Zwei Köthener Bürger hatten gegen die Oberbürgermeisterwahl geklagt, nachdem der Stadtrat am 30. April die Wahl, aus der der SPD-Kandidat Bernd Hauschild als klarer Sieger hervorgegangen war, für korrekt und gültig befunden hatte - allerdings nur mit knapper Mehrheit und mit der Stimme des zu dem Zeitpunkt noch amtierenden Oberbürgermeisters Kurt-Jürgen Zander. Zuvor hatten die zwei Männer, die später Klage erhoben, sowie zwei weitere Köthener Bürger Einspruch gegen die Wahl eingelegt und dies u.a. mit einer fehlerhaften Bestimmung des Stadtwahlleiters sowie vermeintlicher Wahlbeeinflussung durch OB Zander zugunsten von Bernd Hauschild begründet. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hatte sich in ihrem Votum dem des Stadtrates angeschlossen und die Wahl für gültig erklärt. (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/klage-gegen-ob-wahl-gerichtstermin-findet-im-dezember-statt,20641024,32227712.html#plx736375140  

 

 

Landtagskandidat Steffen Reisbach (BI Anhalt - Freie Wähler) übergab am 25. August 2015 eine finanziellen Unterstützung an Hartmut Stahl, dem Kläger vorm Verwaltungsgericht gegen die Gültigkeit der OB-Wahl. Wir danken den vielen Sympathisanten aus allen sozialen Schichten und Parteien der Stadt Köthen. Demokratie kostet viel Geld!

 

 

OB-Wahl in Köthen - Hauschild will keine Amtsaufnahme durch die Hintertür


11.06.2015 09:52 Uhr

Von Matthias Bartl


Das Tauziehen um die OB-Wahl in Köthen geht weiter: Wahlsieger Bernd Hauschild lehnt die Amtsaufnahme auf dem Umweg über eine Bestellung durch den Stadtrat ab. Er will das Amt die vollen sieben Jahre ausfüllen.

Köthen. Nicht nur ein Einspruchsführer gegen die OB-Wahlen in Köthen hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, sondern zwei. Dass zunächst nur von einer Klage die Rede war, liegt an der zeitlichen Diskrepanz zwischen Anruf und Blick in den Posteingang. Als die Stadt in Halle beim Verwaltungsgericht nachfragte, war die zweite Klage - die kurz vor Ultimo eingegangen war - noch nicht im Post Eingang vermerkt.


Viele Optionen aber keine Lösung

Für die Sache freilich ist es unerheblich, ob eine oder zwei Klagen eingegangen sind: Die endgültige Entscheidung über die Oberbürgermeisterwahl 2015 verschiebt sich so oder so. Und so oder so wird Vize-OB Alexander Frolow als Oberbürgermeister amtieren.

Dies auch deswegen, weil die beiden anderen Möglichkeiten, wie man mit dem „Interregnum“ hätte umgehen können, nicht zum Tragen kamen. Zum einen hätte OB Kurt-Jürgen Zander weiter amtieren können - dies hatte dieser aber gleich zu Anfang des Tauziehens abgelehnt.

Auf die zweite Möglichkeit hatte gestern CDU-Fraktionschef Georg Heeg noch einmal in einer E-Mail an die MZ-Redaktion aufmerksam gemacht: Hauschild könnte laut Kommunalverfassung des Landes trotzdem als OB arbeiten - er müsste dazu mit der Mehrheit des Stadtrates zum OB bestellt werden, für maximal zwei Jahre. Um diese zwei Jahre würde sich dann seine reguläre Amtszeit verkürzen.

Entscheidung über Einspruch muss abgewartet werden

Hauschild hatte dies bereits abgelehnt, als die Wahleinsprüche bekannt wurden. Und daran hat sich auch gestern nichts geändert. „Mir ist zweimal angetragen worden, auf diese Weise Oberbürgermeister zu werden, ich habe das zweimal abgelehnt. Ich möchte nicht auf diesem Weg ins Amt kommen. Der Wähler hat mich eindeutig gewählt, für sieben Jahre. Und nicht befristet.“ Daran halte er auch weiterhin fest.

Die Möglichkeit des Wahleinspruchs und des Weges vor Gericht sei demokratisches Recht, von dem jeder Gebrauch mache könne, betonte Hauschild. Nun müsse der ganze Vorgang ausgeurteilt werden, ehe ein neuer OB sein Amt antreten könne.

Hauschild räumte auch mit dem Missverständnis auf, er habe den Einspruchsführern Gespräche anbieten wollen. Das sei schlechterdings zum Thema Wahleinspruch nicht möglich, „in dem Verfahren ging es ja nicht um meine Person.“ Gespräche habe er Ende April den Einspruchsführern im Zusammenhang mit den anonymen Bedrohungen angeboten, die angeblich in seinem Namen gemacht worden seien. Hauschild hat in diesem Fall auch Strafantrag gegen Unbekannt gestellt; zum Fortgang der Ermittlungen könne er aber nichts sagen.

Bedauerlicher Zeitverlust

Insgesamt bedauerte Hauschild den Zeitverlust, der durch die Einsprüche aufgetreten sei und noch weiter auftreten werde. „Ich wollte als OB schnell an die Arbeit, weil es viele Aufgaben gibt und kein Stillstand eintreten soll.“ So habe Köthen zur Zeit kein Wohnungsbaugebiet, da müsste schnell reagiert werden. Auch in punkto Wirtschaftsförderung stünden Aufgaben an. Es sei unfair, von Alexander Frolow auf Dauer zu erwarten, den OB quasi im Nebenjob zu machen. „Frolow hat ja schon mit den Aufgaben aus seinem Bereich eine 40-Stunden-Woche.“ Nun kommen die Aufgaben des OB hinzu, da sei man schnell bei 80 Stunden und mehr. „Das“, ist sich Hauschild sicher, „geht nicht auf Dauer.“ (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/ob-wahl-in-koethen-hauschild-will-keine-amtsaufnahme-durch-die-hintertuer,20641024,30923010.html

 

                 

Verwaltungsgericht hat zwei Klagen erhalten


10.06.2015 12:49 Uhr

Von Matthias Bartl


Beim Landesverwaltungsgericht in Halle sind zwei Klagen gegen die Entscheidung des Stadtrates zur Rechtmäßigkeit der OB-Wahl in Köthen eingegangen. Die Klagen stammen von zwei der vier Männer, die gegen die Wahl Einspruch erhoben hatten.

Köthen. Das Tauziehen um die Oberbürgermeisterwahl von Köthen geht in die nächste Runde - und ab sofort zieht auch die Justiz mit am Strick. Wie der derzeit amtierende Oberbürgermeister Alexander Frolow auf MZ-Nachfrage informierte, seien beim Landesverwaltungsgericht in Halle zwei Klagen gegen die Entscheidung des Stadtrates zur Rechtmäßigkeit der OB-Wahl eingegangen.

Ursprünglich war nur von einer Klage die Rede gewesen, aber zum Zeitpunkt der Nachfrage durch die Stadt hatte das Gericht den Posteingang des Tages noch nicht vollständig abgearbeitet. Die Klagen stammen von zwei der vier Männer, die gegen die Wahl Einspruch erhoben hatten.

Weitere Informationen über Inhalte der Klagen habe man noch nicht, so Frolow: „Wir haben diese Information zunächst einmal telefonisch beim Verwaltungsgericht erfragt, weil ja am 8. Juni der letztmögliche Klagetermin war.“ Jetzt werde man die Klagen übersendet bekommen und sich dann mit den genauen Inhalten vertraut machen können.
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Ohnehin gehe die Klagen nicht an die Stadtverwaltung, sondern an den Stadtrat, der ja am 30. April in seiner Funktion als Wahlprüfungsorgan die Gültigkeit der Wahl mit knapper Mehrheit zugestimmt hatte. Man gehe davon aus, dass der Stadtratsvorsitzende, also CDU-Mann Werner Sobetzko, den beklagten Stadtrat vor Gericht vertrete „und der kann sich der Verwaltung bedienen“, wenn er Rechtsbeistand brauche.

In diesem Punkt ist die Stadtverwaltung auch völlig gelassen, denn auch die Kommunalaufsicht des Landkreises hat inzwischen die Entscheidung des Stadtrates zur Wahl geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, keine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen zu wollen.

„Denn nach Prüfung aller vorliegenden Wahleinsprüche - selbst unter Einbeziehung der wegen Verfristung zurückgewiesenen - komme ich ebenfalls wie der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass die Wahlen vom 22. Februar und 8. März gültig sind“, heißt es in dem vom zuständigen Landkreis-Dezernenten Bernhard Böddeker unterzeichneten Schreiben.

Ähnliches dürfte Böddeker den Stadtrats-Fraktionen Bürgerinitiative/Wählerliste und Linke sowie der einzigen Grünen im Stadtrat geantwortet haben, die sich der Wahlen wegen an die Kommunalaufsicht gewendet hatten.

Über den nun folgenden Fortgang des juristischen Prozesses kann Alexander Frolow keine Aussagen treffen. „Wir haben in diesem Punkt keinerlei Erfahrungen“, betont der reguläre Vize-OB. „Wir wissen nicht, wie schnell es zu einer Verhandlung kommt, wir wissen nicht, wie schnell es ein Urteil geben wird.“

Dennoch bedeutet der Umstand, dass Köthen nun auf unabsehbare Frist keinen Oberbürgermeister hat, nicht, dass die Verwaltungstätigkeit zum Erliegen kommt. Zwar ist am 14. Juni definitiv der letzte Arbeitstag für den seit 2001 amtierenden Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander, aber anstelle des gewählten OB Bernd Hauschild wird nun Frolow selbst erst einmal die Amtsgeschäfte übernehmen. „So als wäre der Oberbürgermeister im Urlaub - nur dass der Urlaub diesmal länger dauern wird“, sagt Frolow. (mz)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/ob-wahl-in-koethen-verwaltungsgericht-hat-zwei-klagen-erhalten,20641024,30914916.html

 

 

RBW TV-Beitrag, 04.05.2015: http://www.rbwonline.de/beitrag/filmbeitrag2.php?id=64560

 

 

Stadtratssitzung zu Einsprüchen - OB-Wahl in Köthen nur ganz knapp bestätigt

30.04.2015 21:46 Uhr | Aktualisiert 30.04.2015 21:47 Uhr

Bernd Hauschild (SPD) ist faktisch Oberbürgermeister von Köthen, allerdings gibt es Einsprüche von vier Wählern gegen die Wahl vom 22. Februar und 8. März. Am Donnerstag hat der Stadtrat die Wahl ganz knapp bestätigt.

Köthen. Der Stadtrat Köthen hat auf seiner Sitzung am Donnerstag die Oberbürgermeisterwahl vom 22. Februar und 8. März nur ganz knapp bestätigt und damit die Einsprüche von vier Wählern gegen die Wahl zurückgewiesen. 15 Stadträte sahen die Wahl trotz aller Einwendungen als gültig an, 14 Stadträte taten das nicht, vier enthielten sich der Stimme.

Damit ist Bernd Hauschild (SPD) de facto Oberbürgermeister von Köthen, de jure aber noch nicht unbedingt: Den Einspruchsführern steht die Möglichkeit offen, das Verwaltungsgericht anzurufen, um endgültige Klarheit darüber zu erlangen, ob zum einen Noch-OB Kurt-Jürgen Zander (SPD) in unzulässiger Weise Wahlwerbung für Hauschild gemacht hatte und zum anderen, ob die Art und Weise der Bestellung des Wahlleiters für die OB-Wahl die Rechtgültigkeit der Wahl in Frage stellt oder nicht. (mz/mb)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/stadtratssitzung-zu-einspruechen-ob-wahl-in-koethen-nur-ganz-knapp-bestaetigt,20641024,30570050.html

 

Stellungnahme zum Wahleinspruch - Stadtratssitzung, am 30.04.2015

Gründe des Wahleinspruches

Ich habe Einspruch eingelegt, weil ich davon überzeugt bin, dass die Oberbürgermeisterwahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend durchgeführt bzw. in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst wurde. (So, wie es auch bei früheren Wahlen der Fall war.)

Politik und Verwaltung handeln meinem Dafürhalten nach zu oft intransparent, in rechtlichen Grauzonen oder gar rechtswidrig und nicht dem Allgemeinwohl dienend. Den Umgang mit Bürgern empfinde ich häufig als ungerecht und unfair. Offensichtlich sind sich die betreffenden Politiker und Mitarbeiter der Verwaltung nicht bewusst - oder es ist ihnen völlig egal -, dass derartiges Verhalten zu allgemeinem Werteverfall, zu weiterem Verfall von Anstand und Moral und somit zur Zunahme von allgemeiner Kriminalität und zum Desinteresse der Bürger an Politik beiträgt, was sich u.a. in ständig sinkenden Wahlbeteiligungen widerspiegelt. Weil jeder, auch ich von den Auswirkungen betroffen ist, kann und möchte ich vermeintliches behördliches Fehlverhalten nicht mehr kommentarlos hinnehmen.

Zu den Vorwürfen

Vor der Entscheidung des Stadtrates, über die Rechtmäßigkeit der Wahl, müssen zumindest zwei Fragen geklärt werden.

1. Hat der amtierende Oberbürgermeister, Herr Zander seine amtliche Stellung bzw. seine ihm nur aufgrund des übertragenen Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten zur einseitigen Unterstützung eines Wahlbewerbers genutzt?

2. Hatte sein Verhalten entscheidenden Einfluss auf den Ausgang der Wahl?

zu 1.: 

Unbestritten ist, dass auch ein Oberbürgermeister das Recht der freien Meinungsäußerung genießt und durchaus einen Bewerber unterstützen kann. Allerdings müssen seine Meinungsäußerungen eindeutig erkennbar privater Natur sein. Sollte seine den Bernd Hauschild unterstützende Wahlwerbung nicht erkennbar privat gewesen sein, war diese unzulässig. 

Auf mehreren Wahlflyern ist Herr Zander in Anzug und Krawatte vor dem Köthener Rathaus stehend abgebildet. Seine daneben notierte Meinungsäußerung und Aufforderung zur Wahl des Bernd Hauschild ist unterzeichnet mit “Ihr Kurt-Jürgen Zander“, so wie er z.B. amtliche Äußerungen im Amtsblatt zeichnet. Ist dies eindeutig erkennbar eine private Meinungsäußerung? Nein, mit Sicherheit nicht. Um nicht als Oberbürgermeister, sondern als Privatperson wahrgenommen zu werden, hätte er sich, z.B. durch andere Kleidung oder einen anderen Bildhintergrund erkennbar von seinem Amt distanzieren müssen.

Auf Flyern und auf der Internetseite der SPD bzw. des Bernd Hausschild ist ein Foto zu sehen, auf welchem Herr Zander und Herr Hausschild gemeinsam, jeweils in Anzug und Krawatte gekleidet vor einer erst kürzlich errichteten, das Stadtbild prägenden Brücke der noch immer im Bau befindlichen B6n stehen. Sie halten gemeinsam einen Bauplan, was beim Betrachter keinen anderen Schluss zulassen kann, als handelt es sich um die Darstellung einer dienstlichen Situation und seien beide in Ausübung ihres Amtes mit diesem Bauprojekt beschäftigt. Insbesondere auf dem im Internet veröffentlichten Foto ist zu erkennen, dass es sich in ihren Händen offensichtlich um einen amtlichen Bauplan handelt. Wie kann es sich bei einer Werbung mit der fotografischen Darstellung der Ausübung eines Amtes um eine private Meinungsäußerung einer Privatperson Zander handeln? Da dies wahrscheinlich jeder unbefangene Betrachter ausschließen würde, war diese Art der Werbung unzulässig.

zu 2.

Auch wenn Herr Zander meinem Dafürhalten nach zweifelsfrei in unzulässiger Art und Weise für seinen Parteigenossen, Bernd Hauschild geworben hat, liegt eine unzulässige Wahlbeeinflussung erst dann vor, wenn dieses Verhalten Einfluss auf das Wahlergebnis nahm bzw. den Ausgang der Wahl entschied.

Bei einem Vergleich der Ergebnisse der im letzten Jahr erfolgten Stadtratswahl und der Oberbürgermeisterwahl muss festgestellt werden, dass Bernd Hauschild bei der Stadtratswahl nur sehr wenige Stimmen erhielt (unter 200!) und eindeutig von den Köthener Wählern nicht in den Stadtrat gewählt wurde. Bei der Oberbürgermeisterwahl erhielt er plötzlich weit mehr Stimmen, als z.B. Georg Heeg oder Marina Hinze, welche bei der Stadtratswahl jeweils ein Vielfaches an Stimmen erhielten (2745 bzw. 1382). 

Es deutet nicht nur alles darauf hin, sondern es ist sehr wahrscheinlich, dass die Werbung des amtierenden Oberbürgermeisters entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl hatte. Nur, um aktiv am Wahlkampf teilnehmen also das Wahlergebnis beeinflussen zu können, verzichtete er auf Ausübung seiner Funktion als Wahlleiter. Dem Herrn Zander ging es ja gerade darum, durch seine Wahlwerbung für seinen Parteigenossen Bernd Hauschild das Wahlergebnis zu dessen Gunsten zu beeinflussen. Zu behaupten, sein Einsatz sei für den Wahlausgang nicht entscheidend gewesen, ist absurd.

Antrag an den Stadtrat

Weil der amtierende Oberbürgermeister, Kurt-Jürgen Zander nicht eindeutig erkennbar als Privatperson, sondern offensichtlich unter Ausnutzung seiner amtlichen Funktion und Einflussmöglichkeiten für Bernd Hauschild warb und weil dieses Verhalten das Wahlergebnis offensichtlich entscheidend beeinflusste, bitte ich den Stadtrat darum, das Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl nicht zu bestätigen.

Anmerkung zur Stellungnahme Verwaltung

Hinsichtlich der nicht nachvollziehbaren Auffassung der Verwaltung, wonach keinerlei Verstöße gegen Wahlrechtsgrundsätze begangen bzw. festgestellt wurden, erinnere ich den Stadtrat an frühere Stellungnahmen der Verwaltung zu anderen Sachverhalten. So hat die Verwaltung z.B. im Zusammenhang mit einer vorsätzlich rechtswidrig erteilten Baugenehmigung in Elsdorf, zugunsten der Tochter eines seit Jahren für die Stadtverwaltung tätigen Unternehmers (Basis GmbH) den Bauausschuss, den Stadtrat und das Landesverwaltungsamt getäuscht und vorsätzlich belogen, um sie gegeneinander auszuspielen und das gewünschte Ziel, die Durchsetzung des Bauvorhabens im nicht bebaubaren Außenbereich und eine nachträgliche Legalisierung zu erreichen. Solch skrupelloses Verhalten lässt erheblich an generell lauteren Absichten und an einer generellen Glaubwürdigkeit der Verwaltung zweifeln.

Ich habe es noch nie erlebt, dass die Verwaltung Fehler zugab – auch, wenn diese nachgewiesen wurden - und dass man sich selbstkritisch mit eigenem (Fehl-)Verhalten und (Fehl-)Entscheidungen auseinandersetzte und transparent aufarbeitete. Heute wäre ein guter Zeitpunkt, damit zu beginnen.

Sascha Kusmin

 

 

TV-Bericht MDR Sachsen-Anhalt Heute, 30.04.2015: http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/video268300_zc-ea9f5e14_zs-dea15b49.html

 

 

Kopie des Drohbriefes vom 28. April 2015

 

 

Verfasser der Einsprüche bedroht

30.04.2015 08:06 Uhr

Von Matthias Bartl

Sascha Kusmin, Daniel Scheld und Uwe Stahl haben am Dienstag einen Drohbrief erhalten. In dem Schreiben droht ein Anonymer einen Unfall an, wenn sie ihren Wahleinspruch bis Donnerstag nicht zurückzunehmen.

KöthenDrei Verfasser von Wahleinsprüchen gegen die Oberbürgermeisterwahl in Köthen haben jetzt einen Drohbrief erhalten. In dem anonymen Schreiben, das Sascha Kusmin, Daniel Scheld und Uwe Stahl am Dienstag mit der Post erhalten haben, werden sie bedroht, den Wahleinspruch bis Donnerstag zurückzunehmen „und halt einfach die Klappe still: Auch du hast eine Akte; die holen wir uns sonst: Was dann kommt wird schlimmer als Halle und Bautzen zusammen: ein kleiner oder großer Unfall kann schnell und überall passieren und auch ganz ganz bös enden: Du hast hoffentlich verstanden!“, heißt es in den Briefen, die mit „Im Auftrag des Oberbürgermeisters Hauschild“ unterzeichnet sind.

Einspruch wird trotz Bedrohung nicht zurückgenommen

Er habe den Brief ganz normal im Briefkasten gefunden, sagt Daniel Scheld gegenüber der MZ. Scheld, der Anzeige erstatten will, sagt: „Entweder haben manche Leute den falschen Fanclub oder es gibt etwas zu verbergen.“ Seinen Wahleinspruch wird Scheld - die beiden anderen auch - trotz der Bedrohung nicht zurücknehmen: „Ganz im Gegenteil“.

„Das passt alles ins Bild“, findet Sascha Kusmin. Dieser Brief sei „noch schlimmer als das, was zum Wahleinspruch geführt hat“. Auch für Kusmin steht fest, dass er Anzeige erstatten wird, „wegen Nötigung, Bedrohung und Beleidigung“.

Auch Uwe Stahl nimmt das Schreiben ernst. „Ich habe mir aber die Frage gestellt, willst du dich jetzt damit auch noch belasten oder legst du es einfach beiseite“. Er habe sich für Letzteres entschieden und will sich „lieber auf morgen konzentrieren“ - dann wird im Stadtrat über die Gültigkeit der OB-Wahl entschieden. Neben den drei Wahleinsprüchen, die sich - verkürzt gesagt - mit Einwendungen gegen die Einhaltung der Wahlrechtsvorschriften und gegen eine durch OB Zander erfolgte Beeinflussung der Wahl zugunsten von Bernd Hauschild richten, gab es noch einen vierten Einspruch, der aber inhaltlich anders als die drei ersten begründet worden war.

Adressen nicht geschwärzt

Kritisch vermerkt wurde auch, dass die Adressen der drei Einspruchseinreicher in den Beschlussvorlagen für den Stadtrat, nicht geschwärzt wurden. Sie waren sowohl auf dem Papier als auch im Internet lesbar. „Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung“ so Kusmin, der aber trotzdem zwischen im Internet veröffentlichter Adresse und Brief keinen direkten Zusammenhang herstellen will. „Dafür ist die Adresse im Netz zu schwer zu finden.“ Die rechtliche Zulässigkeit ließ sich gestern nicht eindeutig klären; Aris Aleku, Rechtsamtsleiter der Stadt, war telefonisch nicht mehr erreichbar.

Bernd Hauschild hingegen schon. Der im März zum OB gewählte SPD-Mann war stocksauer darüber, „dass jemand in meinem Namen so etwas getan hat. Jeder, der mich kennt, weiß: So bin ich nicht.“ Es gehe nicht, Leute zu bedrohen, die ihre legitimen demokratischen Rechte nutzen, so Hauschild, der seinerseits überlegt, Anzeige zu erstatten. Und der sich gern im Anschluss an die heutige Stadtratssitzung mit den drei Männern, die einen Drohbrief erhalten haben, treffen wollen würde. Noch-OB Kurt-Jürgen Zander stellte fest: „Ich bin entsetzt.“ Als Jurist unterstrich Zander die strafrechtliche Relevanz der Briefe und ebenso den Umstand, dass hier demokratische Rechte angegriffen wurden. (mz)

 Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/nach-ob-wahl-in-koethen-verfasser-der-einsprueche-bedroht,20641024,30561858.html

Anm. der BI Anhalt: Hartmut Stahl nicht Uwe Stahl!

 

 

RBW TV-Beitrag, 23.04.2015: http://www.rbwonline.de/beitrag/filmbeitrag2.php?id=64558

 

 

Vier Einsprüche zurückgewiesen

23.04.2015 08:42 Uhr

Von Matthias Bartl

Die Verwaltung sieht die vier Wahleinsprüche als unbegründet an. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der neu gewählte Oberbürgermeister Bernd Hauschild sein Amt auch antreten kann. Etliche Stadträte können da nicht folgen.

Köthen. Für die Verwaltung ist die Angelegenheit klar: Die vier Einsprüche, die gegen die Oberbürgermeisterwahl vom Februar/März dieses Jahres gerichtet waren, „Sind nicht begründet und werden zurückgewiesen“. So steht es im Entwurf der Beschlussvorlage für die Bestätigung der Oberbürgermeisterwahl - eine Grundvoraussetzung dafür, dass der neu gewählte Oberbürgermeister Bernd Hauschild sein Amt auch antreten kann.

Letzteres wird möglicherweise länger dauern als ursprünglich erwartet. Nicht nur der vier Einsprüche wegen allein, sondern weil auch der Hauptausschuss, der am Dienstagabend das Thema auf dem Tisch hatte, durchaus nicht willens war, hundertprozentig mit der Sicht der Verwaltung mitzugehen.

Vor allem nicht hinsichtlich des Vorwurfs, OB Zander hätte im Wahlkampf die gebotene Neutralität verletzt und stattdessen sein Amt auch dafür genutzt, für Hauschild Wahlwerbung zu machen, wie es in den Einsprüchen von Hartmut Stahl, Daniel Scheld und Sascha Kusmin zwar in teilweise unterschiedlicher Formulierung, aber inhaltlicher Identität vorgebracht wird. Ein weiterer Kritikpunkt (der mit dem ersten zusammenhängt), ist der Vorwurf, Zander habe ohne Not im Vorfeld der Wahl sein Amt als Stadtwahlleiter aufgegeben, Alexander Frolow sei hinwieder gar nicht ordentlich in dieses Amt gewählt worden, wodurch sämtliche von Frolow unterzeichneten Wahlbekanntmachungen de facto ungültig seien - und die Wahl damit auch.

Die Antworten aus dem Rechts- und dem Hauptamt zu den in den Einsprüchen gestellten Fragen, waren trotz ihrer Ausführlichkeit nicht eindeutig genug. Zum Beispiel für die CDU, die sich mit dem Begriff der konkludenten Wahl nicht anfreunden konnte. Denn so lautete die Argumentation der Verwaltung: Man habe mit Jürgen Richter einen stellvertretenden Stadtwahlleiter regulär beschlossen - was ja nur nötig gewesen sei, weil eben Frolow (der eigentliche Stellvertreter) zum Stadtwahlleiter aufgerückt sei. Der Beschluss zu Richter dient mithin als Beweis für die Korrektheit der Ernennung Frolows zum Stadtwahlleiter, auch wenn es gar keinen Beschluss gegeben hat.

Kritik am Wahlkampf

Noch ausführlicher kritisiert wurde der Umstand, dass sich Zander im Wahlkampf nicht neutral (genug) verhalten habe, wofür etliche Einzelindizien (aus dem Amtsblatt oder aus Hauschilds Wahlwerbung) vorgelegt wurden.

Die aber aus Sicht der Verwaltung nicht stichhaltig waren und sind. Man habe recherchiert, so Frolow, und festgestellt, dass ein OB im Wahlkampf „deutlich mehr machen kann, als man glaubt“. Aus Sicht der Verwaltung gab es seitens des OB kein Fehlverhalten.

Gültig oder nicht - wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? Der Stadtrat muss am 30. April über die Gültigkeit der Wahl entscheiden. Dazu werden u.a. auch die Bürger eingeladen, die Einspruch eingelegt haben. Sie können zum Tagesordnungspunkt Rederecht erhalten. Stimmt der Stadtrat zu, besteht für diejenigen, die Einspruch erhoben haben, die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Bis zum Abschluss des Verfahrens kommt eine Ernennung des neuen OB nicht in Betracht. Zander könnte die Geschäfte bis zur endgültigen Klärung weiterführen, hat dies aber am Dienstag abgelehnt. Für ihn ist am 14. Juni Schluss. Die Stadträte könnten Hauschild trotz der Klage für einen Zeitraum von zwei Jahren zum Hauptverwaltungsbeamten bestellen. Ob Hauschild diesen Weg beschreiten will, ist nicht geklärt. Fällt dies alles weg, dann führt Vize-OB Frolow als Zanders Vertreter die Amtsgeschäfte fort - bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/ob-wahl-in-koethen-vier-einsprueche-zurueckgewiesen,20641024,30503254.html

 

 

Beschlussvorlage für den Hauptausschuss am 21. April 2015: PDF-Datei - Am Ende des Dokuments kann man auf die Anlagen klicken.

 

 

OB-Wahl in Köthen - Mehrere Einsprüche gegen Gültigkeit

13.04.2015 14:51 Uhr | Aktualisiert 13.04.2015 19:32 Uhr

Bei der Oberbürgermeisterwahl in Köthen hat sich Bernd Hauschild von der SPD durchgesetzt. Jetzt liegen der Verwaltung mehrere Einsprüche gegen die Rechtmäßigkeit dieser Wahl vor. Die Entscheidung dazu fällt im Stadtrat.

KÖTHEN. Gegen die Rechtmäßigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Köthen sind mehrere Einsprüche in der Stadtverwaltung eingegangen. Dies bestätigte Stadtwahlleiter Alexander Frolow auf MZ-Nachfrage. „Es sind Einsprüche von mehrere Personen erfolgt, die Texte sind aber teilweise gleichlautend formuliert.“ Es gehe darin um unterschiedliche Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Anzahl der Wahlbriefe oder auch darum, ob die Art und Weise, wie die Benennung des Stadtwahlleiters erfolgt sei, korrekt gewesen war.

Antworten auf die Fragen und auf die Einsprüche gibt es noch nicht. Sie werden nach Frolow am 30. April gegeben, wenn sich der Stadtrat zu seiner nächsten Sitzung trifft. Dann steht auch der Stadtratsbeschluss über die Gültigkeit der OB-Wahl auf der Tagesordnung, „und in diesem Rahmen müssen natürlich auch die Wahleinsprüche vorgestellt werden und die Antworten, die es auf die Einsprüche gibt.“ (mz/mb)

Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/ob-wahl-in-koethen--mehrere-einsprueche-gegen-gueltigkeit,20641024,30416844.html

 

 

Gern nehmen wir Ihre Wahleinsprüche entgegen! Wer konnte Unregelmäßigkeiten feststellen? 

Folgende Einsprüche wurden der Bürgerinitiative Anhalt - Köthen zu Verfügung gestellt.

(hier ohne Namensnennung)

 

 

Eidesstattliche Erklärung eines Köthener Bürgers vom 10. März 2015

 

Wahleinspruch vom 7. April 2015

 

Wahleinspruch vom 9. April 2015

 

www.bürgerinitiative-anhalt.de